- Neues Studienmodul „Wissenschaftskommunikation“ im SS 2012
Das interdisziplinäre Modul trainiert Studierende am Ende der Masterphase und Doktoranden/innen praxisnah und mit vielen Übungen in zielgruppenorientierter Wissenschaftskommunikation. Die Teilnehmer lernen, wie sie wissenschaftliches Fachwissen spannend und verständlich verschiedenen Adressatengruppen vermitteln - Link
- Allgemeine Satzung zur Redlichkeit bei Prüfungen und Praktika - Link
- International Student Office: hier finden Sie Informationen zu Austauschprogrammen - Link
Zusatzleistungen
Bitte beachten Sie: die Aufnahme von Zusatzleistungen nach §15 SPO ist nur möglich, wenn diese im Campusmanagementsystem vom Anbieter* erfasst werden. Dazu ist eine rechtzeitige Anmeldung zu der Prüfungsveranstaltung notwendig. Durch diese Erfassung ist sichergestellt, dass diese Leistung richtig eingetragen wird und auch in einer Prüfungsveranstaltung archiviert ist. I.d.R. tauchen Veranstaltungen aus dem House of Competence dann in Ihrem Studienablaufplan als "nicht zugeordneter Leistungsnachweis" auf. Die Zuordnung des Leistungsnachweises können Sie dann beim jeweiligen Leistungskoordinator beantragen.
*Sollte der Anbieter Sie nicht dazu anmelden können, wenden Sie sich rechtzeitig vorher an den jeweiligen Leistungskoordinator. Dieser kann die entsprechende Prüfungsveranstaltung dann in Ihrem Studienplan individuell hinterlegen. Grundbedingung ist natürlich, dass dieses Prüfungsveranstaltung auch existiert.
Nachteilsausgleichsregelungen
Leiden Sie an einer Krankheit, einer Behinderung, die einen regulären Studienablauf erschwert oder die das reguläre Ablegen von Prüfungen kompliziert? Ist ein fristgerechter Ablauf des Studiums durch Schwangerschaft, Erziehungszeiten für Kinder, Pflege von Angehörigen oder Ähnliches für Sie nicht möglich? Liegen andere Faktoren vor, die einen vorgabengerechten Studienablauf oder das reguläre Ablegen von Prüfungen erschweren?
Wenn Sie in Ihrem Studium einen nachweisbaren Nachteil haben, können Sie einen Nachteilsausgleich oder Fristverlängerungen beantragen. Hierzu sind in der Regel aussagekräftige ärztliche Atteste oder andere Nachweise erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig (i.d.R. mindestens 6 Wochen) vor der jeweiligen Prüfung stellen, da eine Abstimmung mit dem Dozenten und dem Prüfungsausschuss notwendig ist.
Informationen
Informieren Sie sich über Rahmenbedingungen und Möglichkeiten auf diesen Seiten des KIT:
Studium und Behinderung
Studium in besonderen Lebenslagen
Studieren mit Kind (AStA am KIT)
Informationen vom Deutschen Studentenwerk (externer Link)
Beratung in der Fakultät
Suchen Sie gerne ein Beratungsgespräch mit den Studiendekanen, den Studiengangsbeauftragten, den Studiengangsberatern oder der Fachschaft. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.
Antrag
Ansprechpartner für konkrete Anträge sind die Prüfungsausschüsse mit deren Vorsitzenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen, die Ihnen helfen können
Psychotherapeutische Beratung