Prüfungsordnungen:
- Neu: Änderungssatzung
für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien
- Änderungssatzung
für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien
- Für Studierende mit Studienbeginn Wintersemester 2015/16: Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien - Link
- Für Studierende mit Studienbeginn Wintersemester 2018/19: Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien - Link
- Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Studiengang Lehramt an Gymnasien
- Die Studien- und Prüfungsordnung für Studierende mit Studienbeginn bis Sommersemester 2015 finden Sie hier
.
- Die Prüfungsordnung für die Zwischen- und Orientierungsprüfung (für Studierende mit Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2010) finden Sie hier.
- Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I -GymPO I) vom 31. Juli 2009
Modulhandbuch:
- Das jeweils aktuellste Modulhandbuch für den Bachelor of Education finden Sie hier.
- Das jeweils aktuellste Modulhandbuch für den Master od Education finden Sie hier.
Im Studium: Studienablauf
Anerkennungsverfahren für Studien- und Prüfungsleistungen
Regelung zum F-Modul M.Ed.
Regelung F-Modul Lehramt B.Sc. (Stand 05.11.2013):
- Ein Praktikum aus den Fächern AC, OC oder PC muss belegt werden. Aus den Fächern, in denen das Praktikum nicht besucht wird, wird jeweils eine Vorlesung aus einer vorgegebenen Liste (z.Zt.: AC: ACIII: Chemie der Übergangsmetalle; OC: OCIII oder OC IV; PC: Molekülspektroskopie oder Reaktionskinetik) besucht.
- Ein Abschlusskolloquium oder eine Abschlussklausur zum Praktikum muss bestanden werden. Hier werden die Inhalte des Praktikums abgeprüft (75%). Zudem muss ein Vortrag im zugehörigen F-Seminar gehalten werden (25%). Diese beiden Leistungen ergeben die Praktikumsnote.
- Zu den Vorlesungen muss je eine Klausur bestanden werden (bei geringer Teilnehmerzahl ersatzweise als mündliche Prüfung).
- Alle drei Modulteilprüfungen ergeben gewichtet nach LP-Punkten die Modulgesamtnote, d.h. 15 LP fürs Praktikum; 2x4.5 für die Vorlesungen (auch für die Vorlesung AC III, obwohl diese VL nur 2 SWS hat).
Anmerkung: Voraussetzung für die Zulassung zum Physikalisch-Chemischen F-Praktikum für Lehrämtler ist das Bestehen einer Klausur aus dem Spektrum der Wahlpflichtvorlesungen. Als Ausgleich fällt zukünftig das Arbeitskreispraktikum (2 Wochen) für die Lehrämtler weg. Die Klausur ist bestanden ab 45% der Punkte (für alle anderen 55%). Wird eine PC-Klausur als Prüfungsleistung herangezogen, erfolgt die Benotung entsprechend (45% -> Note 4,0). Dasselbe gilt für die Klausur zur Praktikumszulassung im Grundmodul.
- Alle Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik in Chemie werden an der Pädagogischen Hochschule angeboten und können dort besucht werden. Diese Lehrveranstaltungen sind zu finden über:
http://www.ph-karlsruhe.de/institute/ph/chemie/la-gymnasium-fachdidaktisches-modul - Informationen zum Modul Organische Chemie
- Informationen zum Modul Physikalische Chemie
Fachdidaktik: Alle Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik in Chemie werden an der Pädagogischen Hochschule angeboten und können dort besucht werden. Diese Lehrveranstaltungen sind zu finden über:
http://gym.seminar-karlsruhe.de/,Lde/Startseite/Seminar/KIT+Fachdidaktik
Studieren im Ausland
Informationen finden Sie z.B. hier.