Orientierungsprüfung
Bitte beachten Sie §8 der Prüfungsordnung:
"1)Mindestens eine der folgenden Prüfungen ist bis zum
Ende des Prüfungszeitraumes des zweiten Fachsemesters abzulegen (Orientierungsprüfung): Modulprüfung Allgemeine Chemie, Teilmodulprüfung Mathematik erster Teil oder Teilmodulprüfung Mathematik zweiter Teil.
Wer die Orientierungsprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters nicht erfolgreich abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch im Studiengang, es sei denn, dass sie die
Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat; hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der Studentin. Eine zweite Wiederholung der Orientierungsprüfungen ist ausgeschlossen."